Fliegen in der Schwangerschaft
Sie sollten vor jedem Flug einen Arzt hinsichtlich Ihrer Reisepläne zurate ziehen‚ um sich selbst oder Ihr ungeborenes Kind nicht zu gefährden.
Zudem sollten Sie ein ärztliches Attest mitführen‚ das Ihr Schwangerschaftsstadium belegt. Da wir Sie und Ihr ungeborenes Kind nicht gefährden wollen‚ können wir Sie nur bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche befördern. Nach Ablauf der 36. Schwangerschaftswoche sind wir gezwungen‚ Ihnen die Beförderung zu verweigern.
Dies gilt auch dann‚ wenn nur Ihr Rückflug nach Ablauf der 36. Schwangerschaftswoche stattfindet. Im Interesse der Vermeidung gesundheitlicher Schäden sind wir nicht in der Lage‚ Neugeborene‚ die weniger als 48 Stunden alt sind‚ zu befördern.
Sauerstoffflasche
Sollten Sie während des Flugs zusätzlichen Sauerstoff benötigen‚ bitten wir darum‚ dass Sie Ihr eigenes Sauerstoffgerät mitbringen. Dieses muss bis spätestens 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden und ein ärztliches Gutachten Ihrer Flugtauglichkeit müssen Sie vorlegen. Gemäss den im Luftverkehr geltenden Gefahrgutvorschriften dürfen Sauerstoffflaschen in befülltem Zustand maximal 5 kg wiegen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis‚ dass Flüssigsauerstoffsysteme grundsätzlich nicht transportiert werden dürfen.
Bei der Mitnahme einer persönlichen Sauerstoffflasche muss das Anmeldeformular für Hilfeleistungen und das Merkblatt Sauerstoffflasche ausgefühlt‚ unterzeichnet und eingesendet werden.
Fliegen mit einem Gips
Passagiere mit einem Gips‚ der weniger als 48 Stunden zuvor angelegt wurde‚ sollten sicherstellen‚ dass der Gips entlang seiner gesamten Länge gespalten ist‚ um mögliche Schwellungen während des Fluges zu verhindern. Für Gipse‚ die länger als 48 Stunden angelegt wurden‚ besteht keine Verpflichtung zur Spaltung‚ und dies gilt sowohl für Gips als auch für Harz. Bitte legen Sie ein entsprechendes Zertifikat vor‚ das das Alter des Gipses bestätigt.